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Clearing-Stelle der OPTICURA (CSO)
Die Portabilität von Versorgungsansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist das gesetzlich geregelte Recht des Mitarbeiters auf Mitnahme
seiner Versorgungsansprüche bei einem Wechsel des Arbeitgebers.
Hieraus können sich in der Zukunft neue Haftungsfragen für Unternehmen ergeben sowie ein erhöhter Verwaltungsaufwand durch eine Vielzahl unterschiedlicher
Versorgungsträger im zukünftigen Versorgungswerk.
Eine Lösung für Unternehmen ist die Clearing-Stelle der OPTICURA (CSO)

Vorteile
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zentrale Verwaltung von unterschiedlichen Versorgungsverträgen und Rückdeckungsversicherung
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Sammelbeitragszahlung an die Clearing-Stelle
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fachlich kompetente Betreuung
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schnelle Lösungen bei Störfällen
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Clearing-Stelle als zentrale Auskunfts- und Informationsanlaufstelle
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kostengünstiger gegenüber Selbstverwaltung
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich gern ausführlicher informieren.
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